Mit dem Steueränderungs- und Anpassungsgesetz Kroatien hat der Gesetzgeber das Reverse Charge-Verfahren auch auf die Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen ausgedehnt. Diese Gesetzesänderung gilt bereits ab 1.10.2014!
Die von der neuen Regelung erfassten Stoffe sind abschließend in einer neuen Anlage 4 zum Umsatzsteuergesetz aufgeführt. Hierunter fallen z. B.
- Eisen oder Stahl sowie Eisen- und Stahlerzeugnisse (Nr. 5),
- Kupfer, z. B. in Form von Stangen, Profilen, Draht sowie Bleche und Bänder mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm (Nr. 6),
- Aluminium, z. B. in Form von Blechen und Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, aber auch Folien und dünne Bänder mit geringerer Dicke (Nr. 8).
Hinweis
Das BMF überarbeitet derzeit das Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, so dass darin ab 1.10.2014 die erforderlichen Angaben zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen aufgenommen werden können.