Um die bisherigen Sanktionen wirksamer umzusetzen und zugleich Umgehungen über Drittstaaten entgegenzuwirken, wurden am 23.06.2023 im Amtsblatt der EU erneut umfangreiche Sanktionen veröffentlicht, die am 24.06.2023 in Kraft getreten sind.
Verordnung (EU) 2023/1214 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014:
Die Durchfuhrverbote in Zusammenhang mit Dual-Use Gütern wurden verschärft und auf moderne Technologieerzeugnisse oder Materialien der Luft- und Raumfahrtindustrie ausgeweitet.
Zur Verschärfung des Verbots von Umgehungen können die bestehenden Restriktionen nach Verordnung (EU) Nr. 833/2014 künftig auf weitere Drittländer ausgeweitet werden.
Sämtliche warenbezogenen Verbote und Beschränkungen werden auf den Verkauf, die Lizenzierung, die Übertragung oder die Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums und von Geschäftsgeheimnissen ausgeweitet.
Ebenfalls gelten neue Ausfuhrbeschränkungen und -verbote für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder fortgeschrittener Technologie, die zur Verwendung militärischer Handlungen genutzt werden können (bspw. Halbleiterbauelemente, elektronische integrierte Schaltungen, Fotoapparate, elektrisch/magnetische Bauteile, elektronische Geräte, Module und Baugruppen, etc.).
Neben vereinzelten Verboten für zusätzliche Güter (bspw. elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch, bestimmte Elektro- oder Hybridfahrzeuge, bestimmte Personenkraftwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Motorgröße von mehr als 1.900 cm³, etc.) wurden vor allem die Ein- und Ausfuhrverbote auf Eisen- und Stahlerzeugnisse durch die Anpassungen des Anhangs XVII (i. V. m. VO (EU) Nr. 833/2014) von 6-stelligen KN-Codes auf 4-stellige KN-Codes erheblich verschärft.
Im Zuge der Verkehrsmaßnahmen wurden Verbote für die Güterbeförderung in die EU von Lastkraftwagen mit russischen Anhängern und Sattelanhängern sowie des Zugangs zu EU-Häfen für Schiffe, die mutmaßlich gegen das Öleinfuhrverbot oder die Preisobergrenze der G7-Koalition (60 USD pro Barrel) verstoßen, beschlossen. Das bereits bestehende Öl-Importverbot gilt nun umfänglich und ohne Ausnahme für den Bezug über Pipelines.
Darüber hinaus unterliegen 87 neue Einrichtungen strengeren Ausfuhrbeschränkungen in Zusammenhang mit fortgeschrittenen Technologien und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter).
Verordnungen (EU) 2023/1215 und (EU) 2023/1216 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014:
Es sind über 100 weitere Personen und Organisationen von den Sanktionslisten erfasst.
Das Ziel der angepassten Sanktionen ist weiterhin die finanzielle und wirtschaftliche Schwächung Russlands, um eine Erschöpfung dessen Kriegsarsenals für weitere Angriffe gegen die Ukraine zu erzielen. Darüber hinaus soll mit den oben beschlossenen Regelungen die Umgehung der Sanktionen verhindert werden.
Hinweis: Unternehmen, die nach wie vor Geschäfte mit russischen Vertragspartnern betreiben, müssen erneut zahlreiche zusätzliche Beschränkungen und Verbote beachten. Betroffenen Unternehmen wird weiterhin geraten, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Russland, vor allem in Bezug auf ihr Warenportfolio und die involvierten Geschäftspartner, auf Einhaltung der aktuellen Sanktionen zu überprüfen.