Nur knapp zwei Monate nach dem letzten Sanktionspaket wurden zum zweiten Jahrestag des Beginns des russischen Invasionskrieges in der Ukraine mit dem 13. Sanktionspaket neue Restriktionen gegen Russland beschlossen, die am 23.02.2024 bzw. 24.02.2024 in Kraft getreten sind.
Verordnung (EU) 2024/745 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014:
In die Sanktionsliste wurden 27 weitere Organisationen aufgenommen, die in Zusammenhang mit Russlands militärisch-industriellem Komplex stehen und künftig strengeren Ausfuhrbeschränkungen in Zusammenhang mit fortgeschrittenen Technologien und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) unterliegen. Darüber hinaus wurden die Beschränkungen, welche in Verbindung mit Dual-Use Gütern gelten, um weitere Waren ergänzt.
Im Rahmen der Beschränkungen für Güter, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, sind nun auch sämtliche elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen von einem Ausfuhrverbot betroffen. Für bestimmte diesbezügliche KN-Codes können jedoch noch bis zum 25.05.2024 Ausnahmeregelungen gelten.
In der Vereinfachungsregelung hinsichtlich der Nachweispflicht zum Ursprungsland von Eisen- und Stahlvorprodukten wurde die Liste der Partnerländer, welche von dieser Pflicht nicht betroffen sind, auf das Vereinigte Königreich erweitert.
Verordnungen (EU) 2024/753 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014:
Im Rahmen der Restriktionen von Personen und Organisationen, deren Vermögenswerte eingefroren werden und an die durch EU-Bürger sowie EU-Unternehmen keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden dürfen, wurden um 106 weitere Personen und 88 weitere Organisationen ergänzt.
Das Ziel der angepassten Sanktionen ist weiterhin die finanzielle und wirtschaftliche Schwächung Russlands, um eine Erschöpfung dessen Kriegsarsenals für weitere Angriffe gegen die Ukraine zu erzielen. Speziell soll mit diesem Sanktionspaket gegen den russischen Militär- und Verteidigungssektor sowie damit in Verbindung stehender Personen vorgegangen werden.
Hinweis: Betroffenen Unternehmen wird weiterhin geraten, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Russland, vor allem in Bezug auf ihr Warenportfolio und die involvierten Geschäftspartner, auf Einhaltung der aktuellen Sanktionen zu überprüfen.