Die Anwendung des § 2b UStG ab 2023 wird auch auf Kooperationen verschiedener Hochschulen bzw. Universitäten Auswirkungen haben. So stellt das BMF u. a. klar heraus, dass die Überlassung von Forschungsgeräten, die potentiell auch privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich wäre, zukünftig umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind (BMF-Schreiben vom 26.11.2020, Az. III C 2 - S 7107/19/10005 :015, DStR 2021, S. 292). Auch bei einer Zuordnung zur Grundlagenforschung lassen sich keine Folgen für die Umsatzsteuerbarkeit ziehen.
EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht
Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens hat die Europäische Kommission Deutschland zur Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht aufgefordert. ...lesen Sie mehr