Verschiedene jPdöR veräußern regelmäßig und nachhaltig Fund- und Pfandsachen oder Gegenstände, die ihnen im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen sind. Das LfSt Niedersachsen stellt klar, dass es sich hierbei i. d. R. um eine hoheitliche Tätigkeit handelt (Verfügung des LfSt Niedersachsen vom 22.12.2020, Az. S 7107 - 39 - St 171).
Ausnahmen gelten jedoch, wenn die Tätigkeit der jPdöR derart einer von gewerblichen Anbietern erbrachten Tätigkeit gleicht, dass eine entsprechende Wettbewerbsverzerrung anzunehmen ist (vgl. Abschn. 2b.1 Abs. 9 UStAE).
Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es hierbei nach Auffassung des LfSt Niedersachsen nicht an.
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