Nach Auffassung des BMF handelt es sich bei Leistungen einer Kommune an Rats- oder Kreistagsfraktionen um nicht steuerbare Innenumsätze (BMF-Schreiben vom 20.2.2020, a.a.O.). Somit entsteht keine Umsatzsteuerbelastung.
§ 2b UStG: Kommunale Liegenschaften
Die Ausgliederung verschiedener Tätigkeiten auf eigenständige Rechtsträger hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Das bayerische Landesamt für Steuern hat hierzu ein interessantes Fallbeispiel veröffentlicht (vgl. Vfg. BayLfSt vom 15.02.2023, Az. S 7107.2.1-52/14 St33). ...lesen Sie mehr