Regelmäßig ist daher von einer Unternehmereigenschaft und somit einer Umsatzsteuerpflicht auszugehen (BMF vom 20.02.2020, a.a.O.).
Zum sog. D115-Verbund (zentrale Behördenauskunft unter der Kurzwahl 115) enthält das BMF-Schreiben keine klare Aussage, da die Anfrage der kommunalen Spitzenverbände nach Auskunft des BMF „keine ausreichenden Informationen“ enthielt.