Das APAReG dient der Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU (EU-Abschlussprüferrichtlinie) sowie der Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (EU-Abschlussprüferverordnung).
Grundlegendes Ziel der EU-Vorgaben ist es, die Transparenz und das Vertrauen in die Abschlussprüfung zu erhöhen, indem die Glaubwürdigkeit der geprüften Jahresabschlüsse von Unternehmen öffentlichen Interesses gestärkt wird.