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APAReG passiert Bundestag und Bundesrat

Nach­dem der Bun­des­tag das Ab­schlussprüfer­auf­sichts­re­form­ge­setz (APA­ReG) am 3.12.2015 be­schloss, wurde die­ses am 18.12.2015 durch den Bun­des­rat ge­bil­ligt. Da­mit hat das APA­ReG die letzte par­la­men­ta­ri­sche Hürde ge­nom­men.

Das APA­ReG dient der Um­set­zung der auf­sichts- und be­rufs­recht­li­chen Re­ge­lun­gen der Richt­li­nie 2014/56/EU (EU-Ab­schlussprüfer­richt­li­nie) so­wie der Ausführung der ent­spre­chen­den Vor­ga­ben der Ver­ord­nung (EU) Nr. 537/2014 im Hin­blick auf die Ab­schlussprüfung bei Un­ter­neh­men von öff­ent­li­chem In­ter­esse (EU-Ab­schluss­prüfer­ver­ord­nung).

Grund­le­gen­des Ziel der EU-Vor­ga­ben ist es, die Trans­pa­renz und das Ver­trauen in die Ab­schlussprüfung zu erhöhen, in­dem die Glaubwürdig­keit der geprüften Jah­res­ab­schlüsse von Un­ter­neh­men öff­ent­li­chen In­ter­es­ses gestärkt wird.

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