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Aktuelles

Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags geplant

Der Grund­frei­be­trag und der Kin­der­frei­be­trag sol­len in 2017 und 2018 an­ge­ho­ben und der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif zur Berück­sich­ti­gung der sog. kal­ten Pro­gres­sion an­ge­passt wer­den. Dem Ver­neh­men nach ist ge­plant, einen ent­spre­chen­den Ände­rungs­an­trag im Rah­men des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens zum Ers­ten BEPS-Um­set­zungs­ge­setz zu stel­len.

Die Bun­des­re­gie­rung fasst die ge­plan­ten Erhöhun­gen auf ih­rer Home­page wie folgt in Zah­len zu­sam­men:

aktuell2017ab 2018
Grundfreibetrag (und Unterhaltshöchstbetrag)8.652 EUR8.820 EUR9.000 EUR
Kinderfreibetrag (insg. für beide Elternteile)4.608 EUR4.716 EUR4.788 EUR
Kindergeld
- 1. und 2. Kind190 EUR192 EUR194 EUR
- 3. Kind196 EUR198 EUR200 EUR
- 4. Kind und weitere221 EUR223 EUR225 EUR
Kinderzuschlagmax. 160 EURmax. 170 EURmax. 170 EUR
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