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Ansprüchen des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

BGH 6.5.2015, VIII ZR 161/14

Der BGH hat sich mit An­sprüchen des Mie­ters ge­gen den Ver­mie­ter be­fasst, die dar­auf gestützt wer­den, dass der Mie­ter auf­grund von bak­te­ri­ell ver­seuch­tem Trink­was­ser in der Miet­woh­nung er­krankt sei.

Der Sach­ver­halt:
Die Kläge­rin be­gehrt - als Al­lein­er­bin ih­res während des Rechts­streits ver­stor­be­nen Va­ters - Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld i.H.v. rd. 23.400 € nebst Zin­sen. Der Va­ter der Kläge­rin war Mie­ter ei­ner Woh­nung der Be­klag­ten. Er er­krankte im Jahr 2008 an ei­ner durch Le­gio­nel­len her­vor­ge­ru­fe­nen Lun­gen­entzündung. Das zuständige Be­zirks­amt stellte dar­auf­hin in der Woh­nung des Va­ters der Kläge­rin und im Kel­ler des Miets­hau­ses eine starke Le­gio­nel­len-Kon­ta­mi­na­tion fest. Die Kläge­rin ver­tritt die Auf­fas­sung, die Be­klagte habe ihre Pflicht zur re­gelmäßigen Kon­trolle des Trink­was­sers ver­letzt, und führt die Er­kran­kung ih­res Va­ters hier­auf zurück.

AG und LG wie­sen die Klage ab. Auf die Re­vi­sion der Kläge­rin hob der BGH das Be­ru­fungs­ur­teil auf und ver­wies die Sa­che zur neuen Ver­hand­lung und Ent­schei­dung an das LG zurück.

Die Gründe:
Zwar kommt die vom LG un­ter­stellte Pflicht­ver­let­zung der Be­klag­ten un­ter dem Ge­sichts­punkt der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht­ver­let­zung auch für die Zeit vor dem am 1.11.2011 er­folg­ten In­kraft­tre­ten der in § 14 Abs. 3 der Trink­was­ser­ver­ord­nung ge­setz­lich nor­mier­ten Pflicht des Ver­mie­ters zur Un­ter­su­chung des Trink­was­sers auf Le­gio­nel­len in Be­tracht. Den­noch konnte das Ur­teil des LG kei­nen Be­stand ha­ben, weil des­sen An­nahme, die Le­gio­nel­len­er­kran­kung lasse sich nicht mit der er­for­der­li­chen Ge­wiss­heit auf das kon­ta­mi­nierte Trink­was­ser zurückführen, auf ei­ner lücken­haf­ten Be­weiswürdi­gung und dar­auf be­ruht, dass es rechts­feh­ler­haft einen zu ho­hen Maßstab an die er­for­der­li­che rich­ter­li­che Ge­wiss­heit an­ge­legt hat.

Link­hin­weis:

  • Der Voll­text der Ent­schei­dung wird demnächst auf den Web­sei­ten des BGH veröff­ent­licht.
  • Für die Pres­se­mit­tei­lung des BGH kli­cken Sie bitte hier.
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