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Anwendung des Bankenprivilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaften

Bei Kre­dit­in­sti­tu­ten und die­sen gleich ge­stell­ten Ge­wer­be­be­trie­ben un­ter­lie­gen Ent­gelte für Ver­bind­lich­kei­ten der ge­wer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung nur so­weit sie der Fi­nan­zie­rung von be­stimm­ten An­la­ge­vermögen die­nen (sog. Ban­ken­pri­vi­leg, § 19 GewStDV). Nach Auf­fas­sung des BFH kann die­ses Ban­ken­pri­vi­leg auch bei Kon­zern­fi­nan­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten zur An­wen­dung kom­men.

Vor­aus­set­zung für die An­wen­dung des Ban­ken­pri­vi­legs auf eine Kon­zern­fi­nan­zie­rungs­ge­sell­schaft ist, so der BFH in sei­nem Ur­teil vom 6.12.2016 (Az. I R 79/15), dass Bank­ge­schäfte ge­werbsmäßig oder in einem Um­fang be­trie­ben wer­den, der einen in kaufmänni­scher Weise ein­ge­rich­te­ten Ge­schäfts­be­trieb er­for­dert. Un­be­acht­lich sei hin­ge­gen, ob eine Er­laub­nis der Auf­sichts­behörde nach den ban­ken­auf­sichts­recht­li­chen Vor­ga­ben be­stehe bzw. be­an­tragt wor­den sei. Auch werde diese Wer­tung nicht durch die ban­ken­auf­sichts­recht­li­che Be­stim­mung be­ein­flusst, wo­nach Un­ter­neh­men, die Bank­ge­schäfte aus­schließlich mit ih­rem Mut­ter­un­ter­neh­men, ih­ren Toch­ter- oder Schwes­ter­ge­sell­schaf­ten be­trei­ben, nicht als Kre­dit­in­sti­tute gel­ten.

Anwendung des Bankenprivilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaften© Thinkstock

Hinweis

Durch die An­wen­dung des Ban­ken­pri­vi­legs auf Kon­zern­fi­nan­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten wird eine bis­her von der Fi­nanz­ver­wal­tung prak­ti­zierte Dop­pel­be­steue­rung be­sei­tigt. Denn Kon­zern­fi­nan­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten un­ter­lie­gen mit den Fi­nan­zie­rungs­erträgen durch die Gewährung von Dar­le­hen an Kon­zern­ge­sell­schaf­ten der Ge­wer­be­steuer und wären zu­dem durch die an­tei­lige Hin­zu­rech­nung der Re­fi­nan­zie­rungs­kos­ten mit Ge­wer­be­steuer be­las­tet.

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