Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften, das am 14.10.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl. I 2016, S. 2218), wurde die Auszugsbestätigung mit Wirkung zum 1.11.2016 bereits wieder abgeschafft. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass die Gefahr einer „Scheinanmeldung“ beim Einwohnermeldeamt nur beim Einzug besteht.
Hinweis
Verstöße gegen die Meldepflichten können mit einem Bußgeld sanktioniert werden.