Um der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung sowie anderweitiger mangelnder Steuerdisziplin entgegen zu wirken, entwickelte die OECD den Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (CRS - Common Reporting Standard). Neben zahlreichen anderen Staaten, die diesen Standard unterzeichnet haben, verpflichtete sich auch Deutschland am 29.10.2014 zur Umsetzung eines diesen Vorgaben entsprechenden Informationsaustauschs. Konkret verpflichtet werden deutsche Finanzinstitute zur Meldung von Informationen über Finanzvermögen, das für Steuerpflichtige aus am Informationsaustausch teilnehmenden Staaten und Gebieten verwaltet wird, an die deutsche Steuerverwaltung. Diese Informationen werden zwischen den Steuerverwaltungen der teilnehmenden Staaten ausgetauscht.
Neben dem auf OECD-Ebene entwickelten CRS vereinbarten Deutschland und die USA am 31.5.2013 in dem sog. FATCA-Abkommen eine ähnliche Regelung zum automatischen Austausch steuerlich relevanter, von Finanzinstituten erhobener Daten.
Mit Schreiben vom 1.2.2017 klärt das BMF deshalb Anwendungsfragen im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Meldestandard sowie mit dem FATCA-Abkommen. Detailliert wird u. a. darauf eingegangen, welche Finanzinstitute meldepflichtig sind und welche Finanzkonten von welchen Konteninhabern von der Meldepflicht erfasst werden.