Der Bundestag beschloss am 1.12.2016 das sog. Erste BEPS-Umsetzungsgesetz, dem der Bundesrat am 16.12.2016 seine Zustimmung erteilte. Damit wurden die ersten Regelungen basierend auf den BEPS-Aktionspunkten der OECD in nationales Recht umgesetzt.
© Fotolia Konkret geht es insb. um folgende Maßnahmen:
- Einführung eines Local File und eines Master File in der Verrechnungspreisdokumentation
- Erfordernis eines Country-by-Country-Report für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro
- Automatischer Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
Darüber hinaus enthält das Gesetz noch weitere Regelungen, die keinen direkten Bezug zu den BEPS-Aktionspunkten aufzeigen, jedoch den Bereich des internationalen Steuerrechts betreffen:
- Gewerbesteuerliche Behandlung der Hinzurechnungsbeträge nach AStG
- Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug
- Eindämmung der überschießenden Wirkung des § 50i EStG
25.07.2016
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