Das BMF hat dazu am 21.2.2017 den Diskussionsentwurf für eine Neufassung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) veröffentlicht. Dadurch sollen die Vorgaben zu Art, Inhalt und Umfang einer Verrechnungspreisdokumentation insb. um Vorgaben zur landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation (Local File) und zur Stammdokumentation (Master File) ergänzt werden. In einer Anlage wird dazu der Umfang des Master File konkretisiert.
Um in Kraft treten zu können, bedarf die Verordnung nach ihrer Finalisierung durch das BMF der Zustimmung des Bundesrats.
Hinweis
Die Erweiterung der Verrechnungspreisdokumentation um Local Files und einen Master File ist für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 100 Mio. Euro für nach dem 31.12.2016 beginnende Wirtschaftsjahre verpflichtend.