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BMF-Schreiben zum neuen steuerlichen Reisekostenrecht

Be­reits im Juli 2013 wurde der Ent­wurf ei­nes An­wen­dungs­schrei­bens zum neuen steu­er­li­chen Rei­se­kos­ten­recht be­kannt. Das BMF veröff­ent­lichte nun die endgültige Fas­sung (Schrei­ben vom 30.9.2013, Az. IV C 5 - S 2353/13/10004). Im Ver­gleich zum Ent­wurfs­schrei­ben wur­den noch zahl­rei­che Ände­run­gen vor­ge­nom­men.

Das BMF setzt sich in dem Schrei­ben in­ten­siv mit der Be­stim­mung der ers­ten Tätig­keitsstätte aus­ein­an­der und ver­deut­licht seine Auf­fas­sung an­hand zahl­rei­cher Bei­spiele. Wei­te­rer Schwer­punkt des Schrei­bens ist die steu­er­li­che Er­fas­sung der vom Ar­beit­ge­ber zur Verfügung ge­stell­ten Mahl­zei­ten während ei­ner Auswärtstätig­keit des Ar­beit­neh­mers.  

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