Mit Schreiben vom 19.12.2014 (Az. IV D 2 - S 7200/13/10005) bestätigt das BMF dem anfragenden Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. die ausschließliche Anwendung der Nichtbeanstandungsregelung für vor dem 1.1.2016 ausgeführte Umsätze bei E-Book-Bundles zu einem Gesamtverkaufspreis (gedrucktes Buch mit E-Book). Eine Ausweitung auf die gleichzeitige Abgabe von gedruckten Zeitungen oder Zeitschriften und dem entsprechenden E-Paper (sog. E-Paper-Bundles) oder Bundles in anderen Branchen wird ausdrücklich abgelehnt, weil hier nicht entsprechende Umstellungsschwierigkeiten wie in der Buchhandelsbranche gegeben sein sollen. Vielmehr liegen in diesen Fällen - schon immer - jeweils eigenständig für sich zu würdigende Leistungen vor.
Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn die Abgabe bestimmter sog. Bundles (Print- und Digitalprodukt zum Gesamtkaufpreis) bis zum 1.1.2016 als einheitliche Leistung zum ermäßigten Umsatzsteuersatz versteuert wird (BMF-Schreiben vom 7.11.2014 an die relevanten Branchenverbände). Diese Auffassung wird nochmals durch ein weiteres BMF-Schreiben bestätigt und konkretisiert.