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BMF verschiebt Anwendung der Grundsätze zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Laut einem Schrei­ben des BMF vom 18.2.2016 an die Wirt­schafts­verbände soll die An­wen­dung der Rechts­grundsätze zur Ge­winn­rea­li­sie­rung bei Ab­schlags­zah­lun­gen gemäß BMF-Schrei­ben vom 29.6.2015 ver­scho­ben wer­den.

Die Grundsätze sind dem­nach nicht be­reits im Wirt­schafts­jahr 2015, son­dern erst­mals auf Verträge an­zu­wen­den, die nach dem 30.6.2016 ab­ge­schlos­sen wer­den.

Hinweis

Da­mit erübrigt sich die bis­her dis­ku­tierte Frage, ob im steu­er­recht­li­chen Jah­res­ab­schluss für das Wirt­schafts­jahr 2015 eine Ge­winn­rea­li­sie­rung bei Ab­schlags­zah­lun­gen zu berück­sich­ti­gen ist. Das BMF plant nach den Ausführun­gen im Schrei­ben vom 18.2.2016 ein all­ge­mei­nes Schrei­ben zu veröff­ent­li­chen.

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