Die Grundsätze sind demnach nicht bereits im Wirtschaftsjahr 2015, sondern erstmals auf Verträge anzuwenden, die nach dem 30.6.2016 abgeschlossen werden.
Hinweis
Damit erübrigt sich die bisher diskutierte Frage, ob im steuerrechtlichen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 eine Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen zu berücksichtigen ist. Das BMF plant nach den Ausführungen im Schreiben vom 18.2.2016 ein allgemeines Schreiben zu veröffentlichen.