Ziel des Abkommens ist es, durch den Wegfall von Zöllen sowie „nichttariffärer“ Handelshemmnisse das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Die Ausfuhrwaren aus der EU können zukünftig bei Einhaltung der Zollpräferenzvorschriften weitgehend zollbegünstigt bzw. zollfrei in Kanada eingeführt werden. Dies gilt ebenfalls für die aus Kanada in die EU importierten Waren.
Damit hat CETA für die deutsche Im- und Exportwirtschaft eine große Bedeutung. Vor allem für exportorientierte Unternehmen sind erhebliche Vorteile zu erwarten. Diese können allerdings nur realisiert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Neben den allgemeinen Anforderungen, wie dem Erhalt der präferenziellen Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse durch ausreichende Fertigung im Gebiet einer Vertragspartei, enthält CETA zahlreiche Unterschiede zu den „klassischen“ Freihandelsabkommen der EU. Zum Beispiel sehen die Ursprungsregeln des Abkommens keine förmlichen Präferenznachweise vor. Der Nachweis des Ursprungs erfolgt ausschließlich durch die Ursprungserklärung des Ausführers auf einem Handelspapier, wie z.B. der Rechnung. Dies bedeutet, dass für alle Warensendungen, die einen Warenwert von 6.000 Euro überschreiten, der Ausführer über eine Bewilligung als ermächtigter Ausführer (EA) verfügen muss. Andernfalls ist ihm die präferenzberechtigte Ausfuhr der Ware verwehrt. Eine weitere Besonderheit in CETA ist das Erfordernis der Zulassung als registrierter Ausführer (REX). Für die Registrierung als REX ist ein schriftlicher Antrag bei der für den Ausführer zuständigen Zollstelle zu stellen. Auch die Ursprungsregeln (Listenbedingung), die festlegen, unter welchen Bedingungen eine Ware ihren Präferenzursprung im jeweiligen Land erreicht, weichen von den klassischen Ursprungsregelungen ab.
Unternehmen, die von den Zollvorteilen von CETA profitieren wollen, sind daher gut beraten, sich bereits jetzt mit dem Inhalt des Abkommens vertraut zu machen und auch – falls noch nicht geschehen- die erforderlichen Anträge (EA, REX) bei den zuständigen Zollstellen zu stellen.