deen

Aktuelles

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen?

Er­zie­len Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten Di­vi­den­den aus sog. Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen, un­ter­lie­gen diese ent­ge­gen der sonst gel­ten­den Steu­er­be­frei­ung von 95 % in vol­lem Um­fang der Körper­schaft­steuer. Ent­spre­chende Be­stre­bun­gen wer­den auf der po­li­ti­schen Bühne seit ge­raumer Zeit auch hin­sicht­lich der Ge­winne aus der Veräußerung von Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen dis­ku­tiert. Der­zeit scheint der Aus­gang der Dis­kus­sion je­doch wie­der of­fen zu sein.

We­gen er­heb­li­chen po­li­ti­schen Wi­der­stands in der Uni­ons­frak­tion sol­len die be­reits be­kannt ge­wor­de­nen ge­plan­ten Re­ge­lun­gen zur Be­steue­rung von Veräußerungs­ge­win­nen aus Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen aus dem Ge­set­zes­vor­ha­ben zur Re­form der In­vest­ment­be­steue­rung her­aus­gelöst wer­den. Da­mit ist der­zeit nicht ab­zu­se­hen, ob Be­stre­bun­gen, ent­spre­chende Re­ge­lung ein­zuführen, wei­ter ver­folgt wer­den.

Hinweis

Dem Ver­neh­men nach könnte den Verbänden noch in die­sem Jahr der Re­fe­ren­ten­ent­wurf zum In­vest­ment­steu­er­re­form­ge­setz - ohne die ge­plante Re­ge­lung zur Be­steue­rung von Veräußerungs­ge­win­nen aus Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen - zur Stel­lung­nahme vor­ge­legt wer­den.

nach oben