Wird ein Firmenwagen vom Unternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft auch für private Zwecke genutzt, ist der Wert der Privatnutzung gewinnerhöhend zu berücksichtigen. Auch löst die Privatnutzung regelmäßig Umsatzsteuer aus. Ebenso sind bei der Überlassung eines Firmenwagens an den Arbeitnehmer, der diesen auch privat nutzen darf, einige steuerliche Folgen zu beachten. Unsere Broschüre „Die Privatnutzung des Firmenwagens im Steuerrecht“ gibt Ihnen hierüber einen kompakten Überblick.
Die Privatnutzung des Firmenwagens im Steuerrecht