Sofern ein Wirtschaftsgut durch den an einer sog. Einmann-GmbH & Co. KG zu 100 % beteiligten Kommanditisten aus dessen Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen der KG übertragen wird, ist die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG einschränkend auszulegen. Wird innerhalb dieser Frist das übertragene Wirtschaftsgut veräußert, ist nicht rückwirkend der Teilwert anzusetzen, vorausgesetzt die Beteiligungsverhältnisse bleiben unverändert. Dies entschied der BFH mit Urteil vom 26.6.2014 (Az. IV R 31/12) und schloss sich damit der Auffassung des I. Senates an, der bereits mit Urteil vom 31.7.2013 (Az. I R 44/12) gegen die in R 6.15 EStR niedergelegte Verwaltungsauffassung urteilte.
Hinweis
Damit ist die Bildung einer negativen Ergänzungsbilanz in diesen Fällen nicht erforderlich, um den Anlauf der Sperrfrist bei Buchwertübertragungen zu verhindern.