Am 25.3.2015 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (kurz Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Am 3.7.2015 fand der Entwurf in leicht modifizierter Fassung die Mehrheit im Bundestag. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 10.7.2015 zu, so dass dieses nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
Bruch der Ampelkoalition: Was wird aus den Gesetzesvorhaben?
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition hat Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, die Vertrauensfrage zu stellen. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich Anfang nächsten Jahres die Neuwahl des Deutschen Bundestages stattfinden wird - mit erheblichen Auswirkungen auf die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzesvorhaben. Das Schicksal der einzelnen Gesetzesvorhaben hängt davon ab, in welchem Stadium des Gesetzgebungsverfahrens sie sich befinden. ...lesen Sie mehr