Das Gesetz basiert auf dem Entwurf der Bundesregierung vom 3.8.2016, der durch die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags vom 29.3.2017 noch punktuell modifiziert wurde.
Im Gesetz enthalten ist u. a. eine Modifizierung der umsatzsteuerlichen Kleinbetragsregelung. Diese ist - die Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz vorausgesetzt - rückwirkend seit 1.1.2017 auf Rechnungen anzuwenden, deren Gesamtbetrag 250 Euro - statt bislang 150 Euro - nicht übersteigt.
Hinweis
Der Bundesrat könnte am 12.5.2017 darüber beschließen, ob er dem Gesetz seine Zustimmung erteilt.