Eine Prüfung und anschließende Bescheinigung nach IDW PS 951 oder der internationalen Entsprechung ISAE 3402 bescheinigt Ihnen als Dienstleister den angemessenen Aufbau eines entsprechenden Kontrollsystems (Typ 1) bzw. bestätigt die Einhaltung der definierten Kontrollen (Typ 2).
Professionelle Dienstleister im IT-Bereich können heutzutage einer Vielzahl externer Anforderungen unterliegen. Die Auslagerung von betrieblichen Prozessen entbindet Ihre Kunden nicht von der Pflicht für ein ausreichendes internes Kontrollsystem innerhalb dieser Abläufe zu sorgen. Dies kann dazu führen, dass sich die Prüfer Ihrer Kunden bei Ihnen anmelden, um vor Ort den Aufbau und die Einhaltung Ihrer dienstleisterinternen
Abläufe zu erheben und zu beurteilen.
Eine Prüfung und anschließende Bescheinigung nach IDW PS 951 oder der internationalen Entsprechung ISAE 3402 bescheinigt Ihnen als Dienstleister den angemessenen Aufbau eines entsprechenden Kontrollsystems (Typ 1) bzw. bestätigt die Einhaltung der definierten Kontrollen (Typ 2). Die Vorlage einer solchen Bescheinigung
reicht in der Regel aus, um die Prüfer des jeweiligen Kunden mit allen notwendigen Informationen zu versorgen und eine individuelle Prüfung abzuwenden.