Zu diesem Thema war Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Partnerin Heike Schwind von Ebner Stolz im Deutschlandradio im Gespräch mit einem Richter und einem weiteren Berufskollegen. Die Sendung Marktplatz /EU-Erbrecht vom 25.6.2015 finden Sie hier: Link zur Sendung.
Die zum 17.8.2015 in Kraft tretende Erbrechtsverordnung bringt - insbesondere für Deutsche, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten - einschneidende Änderungen mit sich. Denn es gilt nicht wie bisher im Falle des Todes deutsches Erbrecht, sondern vielmehr das Erbrecht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltsortes - und der kann auch schnell einmal im Ausland liegen.