Die zum 17.8.2015 in Kraft tretende Erbrechtsverordnung bringt - insbesondere für Deutsche, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten - einschneidende Änderungen mit sich. Denn es gilt nicht wie bisher im Falle des Todes deutsches Erbrecht, sondern vielmehr das Erbrecht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltsortes - und der kann auch schnell einmal im Ausland liegen.
Zu diesem Thema war Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Partnerin Heike Schwind von Ebner Stolz im Deutschlandradio im Gespräch mit einem Richter und einem weiteren Berufskollegen. Die Sendung Marktplatz /EU-Erbrecht vom 25.6.2015 finden Sie hier: Link zur Sendung.
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30.06.2015
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