Entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 11.7.2011, BStBl. I 2011, S. 713) sieht der BFH in der Einbringung eines Wirtschaftsguts durch den Gesellschafter in eine Personengesellschaft gegen Gutschrift auf dem sog. Kapitalkonto II keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Der BFH wertet diesen Vorgang als unentgeltlichen Vorgang, so dass das übertragene Wirtschaftsgut regelmäßig mit dem Teilwert zu bewerten ist (BFH-Urteil vom 29.7.2015, Az. IV R 15/14, sowie BFH-Urteil vom 4.2.2016, Az. IV R 46/12).
Das BMF schließt sich nun mit Schreiben vom 26.7.2016 (Az. IV C 6 - S 2178/09/10001) der Auffassung des BFH an. Die Finanzverwaltung wendet demnach die BFH-Urteile in allen noch offenen Fällen an. Weder bei einer Buchung ausschließlich auf dem variablen Kapitalkonto, insb. auf dem Kapitalkonto II, noch bei einer Buchung teilweise auf dem variablen Kapitalkonto und teilweise auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto ist demnach von einem entgeltlichen Vorgang auszugehen.
Hinweis
Auf gemeinsamen Antrag des Übertragenden bzw. Einbringenden und der übernehmenden Personengesellschaft kann allerdings bei Übertragungen und Einbringungen bis zum 31.12.2016 entsprechend der bisherigen Verwaltungsauffassung auch bei einer Buchung auf dem Kapitalkonto II noch von einer Gewährung von Gesellschaftsrechten und damit von einem entgeltlichen Vorgang ausgegangen werden.