Vorgesehen ist eine Neubewertung der Immobilien zum Stichtag 1.1.2022. Dabei sollen Grundstücke mit dem Bodenrichtwert multipliziert mit der Fläche bewertet werden. Für Gebäude sollen die Werte pauschal ermittelt werden, wobei sich der pro Quadratmeter heranzuziehende Wert nach den Faktoren Alter, Art und Nutzung des Gebäudes richten soll. Die Länder sollen über die Steuermesszahl künftig selbst entscheiden dürfen, um ggf. Mehrbelastungen durch die Neuregelung abzumildern. Der Steuersatz soll wie gehabt durch die Kommunen festgelegt werden.
Nach zähem Ringen einigten sich die Finanzminister der Länder, mit Ausnahme Bayerns und Hamburgs, am 3.6.2016 auf die Grundzüge einer Grundsteuerreform. Ziel ist es dabei - so die Minister -, die Reform aufkommensneutral auszugestalten.