Gemäß Urteil des EuGH vom 7.3.2013 (R. C-182/12, Gábor Fekete, HFR 2013, S. 467) kann die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens durch einen Arbeitgeber außerhalb der EU an seinen Arbeitnehmer mit Wohnsitz innerhalb der EU zur privaten Nutzung seit 1.1.2014 ggf. zollrechtliche und umsatzsteuerliche Konsequenzen haben.
Ab 1.5.2015 greift nun durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/234 vom 13.2.2015 im EU-Raum eine weitere drastische Einschränkung. Die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs etwa des Schweizer Arbeitgebers durch einen in der EU ansässigen, z. B. deutschen Arbeitnehmer in der EU ist nur dann von Einfuhrabgaben befreit, wenn dieses für Privatfahrten im Sinne der Verordnung genutzt wird. Hierunter fallen nur Fahrten zwischen dem Arbeitsplatz und dem Wohnort des Arbeitnehmers oder Fahrten, die für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag vorgesehenen Aufgabe des Arbeitnehmers erforderlich sind. Zudem muss der den Firmenwagen nutzende Arbeitnehmer stets eine Kopie des Arbeitsvertrags, aus dem sich die Erlaubnis zur Privatnutzung ergibt, mit sich führen, um diese auf Verlangen den Zollbehörden vorlegen zu können.
Hinweis
Angesichts der ab 1.5.2015 zu erwartenden strengen Überprüfungen an den Grenzübergängen in Deutschland, sollte die Gestellung eines Firmenwagens eines Schweizer Arbeitgebers für Privatfahrten des in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers grundsätzlich überdacht werden. Statt dessen könnte dem Arbeitnehmer eine Kompensation in Form eines höheren Arbeitsentgelts gewährt wird, auch wenn damit in der Regel eine höhere Lohnsteuer einhergehen dürfte. Dadurch ließen sich aber zum einen zollrechtliche Sanktionen, wie etwa die Beschlagnahme des Fahrzeugs durch den Zoll oder Strafzahlungen, vermeiden. Zum anderen würde der Schweizer Arbeitgeber nicht mit der monatlichen Umsatzbesteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Firmenwagens in Deutschland belastet.
Auch in der umgekehrten Konstellation - ein in der Schweiz ansässiger Mitarbeiter arbeitet für eine deutsche Firma und nutzt einen in Deutschland zugelassenen Firmenwagen - bestehen bereits heute Nutzungsbeschränkungen. Der Wagen darf lediglich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Schweiz genutzt werden. Jede andere Privatnutzung kann geahndet werden. In der Regel erfolgt aber keine Umsatzbesteuerung der Privatnutzung in der Schweiz.