Die Bundesregierung brachte am 9.12.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in das Gesetzgebungsverfahren ein.
Übersicht Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Damit sollen u. a. die rechtlichen Grundlagen für eine vollautomatisierte Steuerfestsetzung geschaffen werden. Durch weitere Regelungen soll das Besteuerungsverfahren effektiver gestaltet werden. Der Bundestag wird voraussichtlich am 12.5.2016 über den Gesetzentwurf beschließen.
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Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetzgebungsverfahren wurde aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert, folgende Maßnahmen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens mit aufzunehmen:
- Übernahme des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts für Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersvorsorge in die Steuerbilanz
- Hinweis: Eine solche gesetzliche Regelung wäre zu begrüßen, da damit die Unsicherheit hinsichtlich der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze, die durch die mit den EStÄR 2012 geänderte, bislang aber nicht angewandte Regelung ausgelöst wurde, final beseitigt und ein Gleichlauf mit der handelsrechtlichen Herstellungskostenuntergrenze hergestellt werden würde.
- verbindliche Auskunft innerhalb von sechs Monaten
- Ermöglichung einer elektronische Versendung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
- Verlängerung der Frist zur Meldung von Erwerbsvorgängen und Grundstücksverkäufen von zwei Wochen auf einen Monat
- einheitliche und befristete Absenkung des Zinssatzes für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen von 0,5 % auf 0,4 %
- Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinbetragsgrenze von 150 Euro auf 400 Euro
Hinweis
Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang die vorgenannten Forderungen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden. Dem Vernehmen nach besteht derzeit allerdings keine Einigkeit hinsichtlich der Frage der Absenkung des Zinssatzes.