Der Gesetzentwurf beinhaltet u. a. folgende Maßnahmen:
- Unternehmen sollen dadurch entlastet werden, dass die Aufbewahrungsfrist für empfangene Lieferscheine mit dem Erhalt der Rechnung endet. Bei abgesandten Lieferscheinen soll die Aufbewahrungsfrist mit dem Versand der Rechnung enden. Dies gilt allerdings nicht, wenn die abgesandten Lieferscheine Buchungsbelege darstellen.
- Die Grenze für die vierteljährliche Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen soll von 4.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden.
- Die Kleinbetragsregelung soll künftig für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 200 Euro statt bisher 150 Euro gelten. Dadurch würden sowohl die Leistungserbringer bei der Erteilung von Rechnungen mit weniger Pflichtangaben als im Regelfall entlastet werden, als auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängern formelle Prüfpflichten für die Eingangsleistung entfallen.
- Können die tatsächlichen Beitragswerte zur Sozialversicherung bis zur Fälligkeit der Beitragszahlung nicht ermittelt werden, sollen statt einer Schätzung im laufenden Monat die tatsächlichen Beitragswerte des Vormonats zugrunde gelegt werden können.