Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen von Betriebsvermögen gemäß §§ 13a und 13b ErbStG wurden durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz geändert. Insbesondere wurde damit die Einbeziehung von Finanzmitteln in das für die Begünstigungen schädliche Verwaltungsvermögen geregelt. In gleich lautenden Erlassen vom 10.10.2013 nehmen die obersten Finanzbehörden der Länder Stellung zu diesen Modifizierungen, die auf Erwerbe, für die die Erbschaftsteuer nach dem 6.6.2013 entsteht, anzuwenden sind.
So wird u. a. erläutert, in welchen Fällen konzerninterne Finanzierungsgesellschaften gegeben sind, bei denen von der Einbeziehung von Finanzmittel in das Verwaltungsvermögen abzusehen ist. Weiter enthalten die Erlasse Ausführungen, wie das junge Verwaltungsvermögen im Falle von Finanzmittel und bei Anteilen an Kapitalgesellschaften zu berechnen ist.