Mit Schreiben vom 9.11.2016 überarbeitete das BMF sein Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 10.1.2014 und berücksichtigt darin die aktuelle Rechtsprechung des BFH.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, für die die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gewährt wird, zählen demnach u. a. auch:
- Leistungen auf dem angrenzenden Grundstück, sofern sie dem eigenen Grundstück dienen (z. B. Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen),
- Hausanschlusskosten für die Ver- und Entsorgungsnetze (im Detail s. dazu auch Anlage 1 des Schreibens),
- Prüfungen der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage (z. B. Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen),
- mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem für eine Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“,
- Versorgung und Betreuung von Haustieren innerhalb des Haushalts.
Hinweis
Das Schreiben vom 9.11.2016 ist grundsätzlich in allen noch offenen Fällen anzuwenden.