Mit den durch das Schreiben vom 22.12.2016 final gefassten VWG BsGa hat die Finanzverwaltung auf zahlreiche Anwendungsfragen zur Betriebsstättengewinnaufteilung geantwortet. Keine Ausführungen enthält die Verlautbarung hingegen zu der vorgelagerten Frage, wann eine Betriebsstätte begründet wird.
Hinweis
Es ist damit zu rechnen, dass nun eine intensive Schulung der Außenprüfer auf Themenstellungen zur Betriebsstättengewinnaufteilung erfolgt und somit spätestens in Außenprüfungen ab 2018 ein deutliches Augenmerk hierauf gerichtet sein wird. Für die Praxis bedeutet dies, dass damit der Startschuss gegeben wurde, über die Hilfs- und Nebenrechnung eine Dokumentation der steuerlichen Verhältnisse von Betriebsstätten vorzuhalten.