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Aktuelles

Finale Fassung der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung

Das BMF nimmt Stel­lung zur An­wen­dung des Fremd­ver­gleichs­grund­sat­zes nach § 1 Abs. 5 AStG und der Be­triebsstätten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung auf die Einkünf­te­zu­ord­nung von ausländi­schen Be­triebsstätten ei­nes inländi­schen Un­ter­neh­mens bzw. von inländi­schen Be­triebsstätten ei­nes ausländi­schen Un­ter­neh­mens (Ver­wal­tungs­grundsätze Be­triebsstätten­ge­winn­auf­tei­lung - VWG BsGa).

Mit den durch das Schrei­ben vom 22.12.2016 fi­nal ge­fass­ten VWG BsGa hat die Fi­nanz­ver­wal­tung auf zahl­rei­che An­wen­dungs­fra­gen zur Be­triebsstätten­ge­winn­auf­tei­lung ge­ant­wor­tet. Keine Ausführun­gen enthält die Ver­laut­ba­rung hin­ge­gen zu der vor­ge­la­ger­ten Frage, wann eine Be­triebsstätte begründet wird.

Hinweis

Es ist da­mit zu rech­nen, dass nun eine in­ten­sive Schu­lung der Außenprüfer auf The­men­stel­lun­gen zur Be­triebsstätten­ge­winn­auf­tei­lung er­folgt und so­mit spätes­tens in Außenprüfun­gen ab 2018 ein deut­li­ches Au­gen­merk hier­auf ge­rich­tet sein wird. Für die Pra­xis be­deu­tet dies, dass da­mit der Start­schuss ge­ge­ben wurde, über die Hilfs- und Ne­ben­rech­nung eine Do­ku­men­ta­tion der steu­er­li­chen Verhält­nisse von Be­triebsstätten vor­zu­hal­ten.

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