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Aktuelles

Frauenquote im Aufsichtsrat

Zum 1.5.2015 ist das Ge­setz für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Männern an Führungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im öff­ent­li­chen Dienst in Kraft ge­tre­ten. Das Ge­setz hat ins­be­son­dere Aus­wir­kun­gen auf Auf­sichtsräte von Un­ter­neh­men, die börsen­no­tiert sind und der pa­ritäti­schen Mit­be­stim­mung un­ter­lie­gen.

Un­ter­neh­men, die ent­we­der börsen­no­tiert oder mit­be­stimmt sind, müssen Zielgrößen zur Erhöhung des Frau­en­an­teils in Auf­sichtsräten, Vorständen und obers­ten Ma­nage­ment-Ebe­nen fest­le­gen und darüber öff­ent­lich be­rich­ten. Dies gilt für Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten, Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten auf Ak­tien und für GmbHs, ein­ge­tra­gene Ge­nos­sen­schaf­ten und Ver­si­che­rungs­ver­eine auf Ge­gen­sei­tig­keit mit i.d.R. mehr als 500 Ar­beit­neh­mern.

Die Quote ist ab dem 1.1.2016 suk­zes­sive für die dann neu zu be­set­zen­den Auf­sichts­rats­pos­ten zu be­ach­ten. Bei Nichterfüllung ist die quo­ten­wid­rige Wahl nich­tig.

Hinweis

Der Wort­laut des am 30.4.2015 verkünde­ten Ge­set­zes steht als Le­se­ver­sion auf www.bgbl.de zur Verfügung.

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