Wesentliche Inhalte des Regierungsentwurfs sind:
- Verlängerung der fünfjährigen auf eine zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung eines reinen Elektrofahrzeugs vom 1.1.2016 bis 31.12.2020
- Erweiterung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen von Fahrzeugen auf reine Elektrofahrzeuge
- Einkommensteuerbefreiung der vom Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers (befristete Anwendung vom 1.1.2017 bis 31.12.2020)
- Möglichkeit der pauschalen Besteuerung mit 25 % Lohnsteuer von geldwerten Vorteilen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung und aus entsprechenden Zuschüssen (befristete Anwendung vom 1.1.2017 bis 31.12.2020).
Hinweis
Zudem beschloss die Bundesregierung am 18.5.2016 die Umsetzung der Kaufprämie für Elektroautos (sog. Umweltbonus). Diese Prämie soll bei Erwerb eines neuen Elektrofahrzeugs 4.000 Euro und bei Erwerb eines neuen Plug-In Hybridfahrzeugs 3.000 Euro betragen, wobei der Nettolistenpreis des Basismodells weniger als 60.000 Euro betragen muss. Die zu gleichen Teilen aus staatlichen Mitteln und der Industrie finanzierte Förderung soll bis zur vollständigen Auszahlung der dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019, gewährt werden. Die Umsetzung erfolgt über die Förderrichtlinie und bedarf noch der Genehmigung der EU-Kommission.