Der Bundestag beschloss am 12.5.2016 das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in der Fassung der Beschlussempfehlung seines Finanzausschusses. Der Bundesrat erteilte am 17.6.2016 erwartungsgemäß seine Zustimmung. Damit werden u. a. die rechtlichen Grundlagen für eine vollautomatisierte Steuerfestsetzung geschaffen. Durch weitere Regelungen soll das Besteuerungsverfahren effektiver gestaltet werden.
Kurz vor der Abstimmung im Bundestag wurde das Gesetz noch um folgende Maßnahmen ergänzt:
- Übernahme des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts für Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersvorsorge in die Steuerbilanz
Hinweis: Diese gesetzliche Regelung ist zu begrüßen, da damit die Unsicherheit hinsichtlich der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze, die durch die mit den EStÄR 2012 geänderte, bislang aber nicht angewandte Regelung ausgelöst wurde, final beseitigt und ein Gleichlauf mit der handelsrechtlichen Herstellungskostenuntergrenze hergestellt werden wird. - Erteilung einer verbindlichen Auskunft innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung
- Möglichkeit der elektronische Versendung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
- Verlängerung der Frist zur Meldung von Erwerbsvorgängen und Grundstücksverkäufen von zwei Wochen auf einen Monat, sofern der Steuerschuldner nicht im Inland ansässig ist.