Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 29.11.2013 dem vom Bundestag kurzfristig am 28.11.2013 beschlossenen AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz zugestimmt.
Das Gesetz basiert auf einem Entwurf des Bundesrates, den er am 8.11.2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Der Bundestag hat den Entwurf des Bundesrates unverändert angenommen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verkündet werden.
Hinweis
Damit sind u. a. die Regelungen zur Vermeidung der Hebung stiller Lasten (§ 4f, § 5 Abs. 7 EStG) bereits im kalenderjahrgleichen Wirtschaftsjahr 2013 anzuwenden.