Bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage ist der Wert, mit dem die Schenkung der Schenkungsteuer unterliegt, um den Wert der Auflage zu mindern. Zugleich kann der Wert der Auflage Grunderwerbsteuer auslösen. Laut Urteil des BFH vom 20.11.2013 (Az. II R 38/12) ist jedoch der schenkungsteuerliche Wert des im Streitfall eingeräumten lebenslangen Wohnrechts für den Schenker nicht bindend für die Bemessung der Grunderwerbsteuer. Zwar ist der für schenkungsteuerliche Zwecke maßgebliche Jahreswert des Wohnrechts auf den Betrag begrenzt, der sich ergibt, wenn man den Grundstückswert durch 18,6 teilt. Eine solche Deckelung des Jahreswerts ist jedoch für grunderwerbsteuerliche Zwecke laut Bewertungsgesetz nicht vorgesehen. Durch die unterschiedliche Bewertung kann es insoweit zu einer Doppelbelastung mit Schenkung- und Grunderwerbsteuer kommen.
Hinweis
Von Bedeutung ist die Entscheidung für Fälle, in denen ein Grundstück unter Auflage an Geschwister, Nichten oder Neffen geschenkt wird. Nicht betroffen sind hingegen Grundstücksschenkungen unter Auflage an den Ehegatten, den Lebenspartner oder an Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten bzw. Lebenspartner.