deen

Aktuelles

IDW: Handelsrechtliche Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen

BFH 2.7.2014, I R 46/12

Das IDW hat die Über­ar­bei­tung von IDW RS HFA 34 zur han­dels­recht­li­chen Bi­lan­zie­rung von Ver­bind­lich­keitsrück­stel­lun­gen be­kannt­ge­ge­ben.

In IDW RS HFA 34 wurde bei Ver­tei­lungsrück­stel­lun­gen die bis­lang im Falle ei­ner Verlänge­rung des Ver­tei­lungs­zeit­raums gewährte Möglich­keit ge­stri­chen, al­ter­na­tiv zu ei­ner an­tei­li­gen Auflösung den bis zum Ab­schluss­stich­tag noch nicht an­ge­sam­mel­ten Be­trag über den verlänger­ten Zeit­raum zu ver­tei­len.

An­lass für die Ände­rung ist ein zwi­schen­zeit­lich er­gan­ge­nes an­ders­lau­ten­des Ur­teil des BFH vom 2.7.2014 (Az. I R 46/12), wo­nach steu­er­lich in die­sen Fällen ein an­tei­li­ges Auflösungs­ge­bot be­steht. Nach herr­schen­der Auf­fas­sung ist der in dem verlänger­ten Nut­zungs­zeit­raum künf­tig lau­fende Be­trieb wirt­schaft­lich für das Ent­ste­hen der Ver­pflich­tung ursäch­lich, so dass hierfür in­so­weit keine Rück­stel­lung ge­bil­det wer­den darf.

nach oben