Die Vereinbarung sieht vor, dass Finanzinstitute zum 31.12.2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab 1.1.2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen müssen. Der erste automatische Informationsaustausch von Daten soll im September 2017 erfolgen. Die auszutauschenden Informationen umfassen dabei u. a. Kontosalden, die wirtschaftlich Berechtigten sowie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Finanzwerten.
Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich mit der Vereinbarung, die nötigen nationalen Gesetze zu verabschieden und den von der OECD entwickelten Standard zum automatischen Informationsaustausch umzusetzen.
HINWEIS: Zu den Unterzeichnern der Vereinbarung zählen neben den EU-Staaten auch Staaten aus Südamerika, die Cayman Islands, die British Virgin Islands und Liechtenstein. Die Schweiz will ein Jahr später nachfolgen. Nicht beteiligt haben sich die USA, die mit ihren sogenannten Fatca-Abkommen bilaterale Regelungen mit einzelnen Staaten getroffen haben.