In dem Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums aus Juli 2015 war zunächst vorgesehen, parallel zur Besteuerung von Erträgen aus von Kapitalgesellschaften gehaltenen Streubesitzbeteiligungen künftig auch Gewinne aus der Veräußerung solcher Beteiligungen in vollem Umfang der Besteuerung zu unterwerfen. Die sonst für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen geltende Körperschaftsteuerbefreiung von 95 % sollte nicht mehr zur Anwendung kommen.
Im Referentenentwurf des Investmentsteuerreformgesetzes findet sich eine solche Regelung nicht mehr. Gegenstand des Entwurfs ist vielmehr weiterhin eine umfassende Neuordnung der Besteuerung von Investmentfonds, sowohl auf Ebene des Fonds als auch auf Anlegerebene.
Hinweis
Ob damit von einer Gesetzesänderung zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen dauerhaft abgesehen wird, lässt sich derzeit aber noch nicht abschließend beurteilen.