deen

Aktuelles

Keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen vorgesehen

An­ders als in dem im Juli 2015 veröff­ent­lich­ten Dis­kus­si­ons­ent­wurf zu einem In­vest­ment­steu­er­re­form­ge­setz ist in dem Re­fe­ren­ten­ent­wurf vom 18.12.2015 keine Re­ge­lung zur Be­steue­rung von Veräußerungs­ge­win­nen aus Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen mehr vor­ge­se­hen. Da­mit dürfte diese ge­plante Ge­set­zesände­rung (zu­min­dest vor­erst) ru­hen.

In dem Dis­kus­si­ons­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums aus Juli 2015 war zunächst vor­ge­se­hen, par­al­lel zur Be­steue­rung von Erträgen aus von Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten ge­hal­te­nen Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen künf­tig auch Ge­winne aus der Veräußerung sol­cher Be­tei­li­gun­gen in vol­lem Um­fang der Be­steue­rung zu un­ter­wer­fen. Die sonst für Veräußerungs­ge­winne aus Be­tei­li­gun­gen gel­tende  Körper­schaft­steu­er­be­frei­ung von 95 % sollte nicht mehr zur An­wen­dung kom­men.

Im Re­fe­ren­ten­ent­wurf des In­vest­ment­steu­er­re­form­ge­set­zes fin­det sich eine sol­che Re­ge­lung nicht mehr. Ge­gen­stand des Ent­wurfs ist viel­mehr wei­ter­hin eine um­fas­sende Neu­ord­nung der Be­steue­rung von In­vest­ment­fonds, so­wohl auf Ebene des Fonds als auch auf An­le­ge­re­bene.

Hinweis

Ob da­mit von ei­ner Ge­set­zesände­rung zur Be­steue­rung von Veräußerungs­ge­win­nen aus Streu­be­sitz­be­tei­li­gun­gen dau­er­haft ab­ge­se­hen wird, lässt sich der­zeit aber noch nicht ab­schließend be­ur­tei­len. 

nach oben