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Keine steuerneutrale Einbringung bei Gutschrift auf Kapitalkonto II

Wird ein Wirt­schafts­gut ge­gen Gewährung von Ge­sell­schafts­rech­ten in eine Per­so­nen­ge­sell­schaft ein­ge­bracht, ist dies zwar als ent­gelt­li­cher Vor­gang zu be­trach­ten, der aber nach den ge­setz­li­chen Vor­ga­ben zum Buch­wert und da­mit steu­erneu­tral er­folgt. Der Bun­des­fi­nanz­hof hatte nun die Frage zu klären, ob die Gut­schrift auf dem Ka­pi­tal­konto II des Ge­sell­schaf­ters als Gewährung von Ge­sell­schafts­rech­ten zu wer­ten ist.

Überträgt der Ge­sell­schaf­ter sei­ner Per­so­nen­ge­sell­schaft ein Wirt­schafts­gut, des­sen Ge­gen­wert al­lein sei­nem Ka­pi­tal­konto II gut­ge­schrie­ben wird, liegt laut Ur­teil des BFH vom 29.7.2015 (Az. IV R 15/14) keine Ein­brin­gung ge­gen Gewährung von Ge­sell­schafts­rech­ten vor. Viel­mehr sei darin eine Ein­lage zu se­hen, wenn sich nach den Re­ge­lun­gen des Ge­sell­schafts­ver­trags die maßgeb­li­chen Ge­sell­schafts­rechte nach dem aus dem Ka­pi­tal­konto I fol­gen­den fes­ten Ka­pi­tal­an­teil rich­ten. Da­mit wi­der­spricht der BFH ausdrück­lich der Auf­fas­sung des BMF (Schrei­ben vom 11.7.2011, BStBl. I 2011, S. 713, un­ter I. 2.). 

Hinweis

Da­mit er­folgt die Be­wer­tung des ein­ge­brach­ten Wirt­schafts­guts re­gelmäßig zum Teil­wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Ein­brin­gung ge­gen Gewährung von Ge­sell­schafts­rech­ten würde hin­ge­gen einen ent­gelt­li­chen Vor­gang dar­stel­len, der mit dem Wert der Ge­gen­leis­tung zu be­wer­ten ist, so­fern nicht die Vor­aus­set­zun­gen der Buch­wert­fortführung ge­ge­ben sind (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG).

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