Überträgt der Gesellschafter seiner Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt laut Urteil des BFH vom 29.7.2015 (Az. IV R 15/14) keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten vor. Vielmehr sei darin eine Einlage zu sehen, wenn sich nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen Kapitalanteil richten. Damit widerspricht der BFH ausdrücklich der Auffassung des BMF (Schreiben vom 11.7.2011, BStBl. I 2011, S. 713, unter I. 2.).
Hinweis
Damit erfolgt die Bewertung des eingebrachten Wirtschaftsguts regelmäßig zum Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten würde hingegen einen entgeltlichen Vorgang darstellen, der mit dem Wert der Gegenleistung zu bewerten ist, sofern nicht die Voraussetzungen der Buchwertfortführung gegeben sind (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG).