Laut einer Pressemitteilung des Bundeszentralamts für Steuern vom 16.11.2015 wird das Kindergeld für Kinder, für die bereits vor dem 1.1.2016 Kindergeld bezogen wurde, nicht in 2016 eingestellt, wenn die Angaben der Steuer-Identifikationsnummern fehlen bzw. unvollständig sind. Vielmehr werden es die Familienkassen nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Es besteht somit kein Anlass, sofort tätig zu werden. Nichtsdestotrotz dürfte es sich, um der Erklärungspflicht nachzukommen, empfehlen, die Angaben zumindest beim nächsten Kontakt mit der zuständigen Familienkasse zu vervollständigen.
Bei Neuanträgen sind jedenfalls die Steuer-Identifikationsnummern vollständig auf dem Antragsformular anzugeben.