So soll der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft unternehmensspezifisch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zu diesem Gremium festlegen. Ferner wurde die Empfehlung aufgenommen, dass sich der Aufsichtsrat für seine an die Hauptversammlung zu richtende Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern soll, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Schließlich soll im Bericht des Aufsichtsrats künftig vermerkt werden, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, oder weniger teilgenommen hat.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Kodexpflege eine Reihe von Anpassungen, insbesondere zur besseren Lesbarkeit und weiteren Verschlankung, vorgenommen.
Neben den genannten Änderungen wurden entsprechend dem Auftrag an die Kommission die am 1.5.2015 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Bestimmungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in den Kodex aufgenommen.
Die neuen Empfehlungen gelten ab ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Hinweis
Die Pressemitteilung sowie die vorläufige Version des Deutschen Corporate Governance Kodex können auf der Internetseite der Regierungskommission heruntergeladen werden.