deen

Aktuelles

Materielle Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen

Am 11.5.2015 hat die Re­gie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Go­ver­nance Ko­dex drei ma­te­ri­elle Ände­run­gen des Ko­dex, die am 5.5.2015 be­schlos­sen wur­den, be­kannt ge­ge­ben. Diese un­ter­strei­chen vor al­lem die wei­ter zu­neh­mende Be­deu­tung der Rolle des Auf­sichts­rats.

So soll der Auf­sichts­rat ei­ner börsen­no­tier­ten Ge­sell­schaft un­ter­neh­mens­spe­zi­fi­sch eine Re­gel­grenze für die Zu­gehörig­keits­dauer zu die­sem Gre­mium fest­le­gen.  Fer­ner wurde die Emp­feh­lung auf­ge­nom­men, dass sich der Auf­sichts­rat für seine an die Haupt­ver­samm­lung zu rich­tende Vor­schläge zur Wahl neuer Auf­sichts­rats­mit­glie­der bei dem je­wei­li­gen Kan­di­da­ten ver­ge­wis­sern soll, dass er den zu er­war­ten­den Zeit­auf­wand auf­brin­gen kann. Schließlich soll im Be­richt des Auf­sichts­rats künf­tig ver­merkt wer­den, wenn ein Mit­glied des Auf­sichts­rats in einem Ge­schäfts­jahr nur an der Hälfte der Sit­zun­gen des Auf­sichts­rats und der Aus­schüsse, de­nen er an­gehört, oder we­ni­ger teil­ge­nom­men hat.

Darüber hin­aus wurde im Rah­men der Ko­dex­pflege eine Reihe von An­pas­sun­gen, ins­be­son­dere zur bes­se­ren Les­bar­keit und wei­te­ren Ver­schlan­kung, vor­ge­nom­men.
Ne­ben den ge­nann­ten Ände­run­gen wur­den ent­spre­chend dem Auf­trag an die Kom­mis­sion die am 1.5.2015 in Kraft ge­tre­te­nen neuen ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Männern an Führungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im öff­ent­li­chen Dienst in den Ko­dex auf­ge­nom­men.

Die neuen Emp­feh­lun­gen gel­ten ab ih­rer Veröff­ent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger.

Hinweis

Die Pres­se­mit­tei­lung so­wie die vorläufige Ver­sion des Deut­schen Cor­po­rate Go­ver­nance Ko­dex können auf der In­ter­net­seite der Re­gie­rungs­kom­mis­sion her­un­ter­ge­la­den wer­den.

nach oben