Die Rechtsänderungen dieser Marktmissbrauchsverordnung haben einschneidende Auswirkungen für die im Freiverkehr notierten Unternehmen, auf die dann grundsätzlich dieselben kapitalmarktrechtlichen Pflichten wie für echte börsennotierte Unternehmen anzuwenden sind.
Ab 3.7.2016 gelten in der EU verschärfte kapitalmarktrechtliche Vorschriften, die insbesondere das Insiderrecht, die Ad-hoc-Publizität, das Verbot der Marktmanipulation, die Director’s Dealings und das Insiderverzeichnis betreffen.