Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 27.7.2014 den
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) veröffentlicht. Am 8.1.2015 beschloss nun die Bundesregierung, den
Entwurf in punktuell modifizierter Form in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Die neue EU-Bilanzrichtlinie strebt eine Harmonisierung der Regelungsrahmen für die Rechnungslegung an, mit der auch das Ziel verfolgt wird, kleine und mittelgroße Unternehmen zu entlasten. Mit dem Regierungsentwurf wird die EU-Bilanzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Beispielsweise sollen die Schwellenwerte für die Klassifizierung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB angehoben werden, wobei im Regierungsentwurf eine Anpassung an die laut Richtlinie maximal zulässige Höhe vorgesehen ist. Investment- und Beteiligungsgesellschaften sollen von den Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nicht mehr profitieren können. Weiter werden die Befreiungsvoraussetzungen von Personenhandelsgesellschaften nach § 264b HGB neu formuliert.
Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Änderungen bei den Bilanzierungsvorschriften, bei den Anhangangaben sowie bei der Lageberichterstattung vorgesehen.
Hinweis
Die Änderungen durch das BilRUG sollen im Wesentlichen grundsätzlich erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse samt Lageberichte und Konzernlageberichte für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein. Die neuen Schwellenwerte (§ 267 HGB-E bzw. §293 HGB-E) sollen freiwillig bereits für nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden können.