Demnach soll bei inländischen Publikums-Investmentfonds aus deutschen Einkunftsquellen stammende Dividenden und Immobilienerträge nicht mehr nach der bisherigen Systematik auf Ebene des Fonds steuerfrei belassen und erst auf der Ebene des Anlegers besteuert werden (Transparenzprinzip). Vielmehr ist hier die Besteuerung auf Ebene des Fonds und unter pauschaler Berücksichtigung der steuerlichen Vorbelastung auch auf Ebene des Anlegers vorgesehen (Trennungsprinzip).
Andere Ertragsarten inländischer Publikums-Investmentfonds und die Erträge von Spezial-Investmentfonds sollen grundsätzlich nach der bisherigen Systematik besteuert werden.
Hinweis
Im Sommer 2015 war noch vorgesehen, eine Regelung zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen in das Investmentsteuerreformgesetz aufzunehmen. Hiervon ist der Gesetzgeber abgerückt. Es ist derzeit nicht bekannt, ob und ggf. in welches Gesetzgebungsverfahren eine solche Regelung Eingang finden könnte.