Auf der Grundlage dieses Beschlusses erteilt nun die Schweiz bis zum 1.04.2015 keine neuen Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Ausweis), die Fachkräfte aus der EU bzw. der EFTA für eine Tätigkeit im Rahmen einer Entsendung oder eines Projekts in der Schweiz für die Dauer von mehr als vier Monaten bis maximal zwei Jahren benötigen. Der Kanton Zürich erteilt zudem keine Verlängerungen bereits existierender L-Ausweise. In Genf und Waadt soll hingegen eine Verlängerung weiterhin möglich sein.
Für Tätigkeiten mit einer Dauer von weniger als vier Monaten bzw. 120 Tagen wird kein L-Ausweis benötigt.