Mit Schreiben vom 3.11.2016 (Az. IVC 6 - S 2296-a/08/10002:003 ) überarbeitet das BMF seine bisherigen Verlautbarungen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 EStG. Darin geht er u. a. auf die für Zwecke der Berechnung der Steuerermäßigung vorzunehmende Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags im Falle eines unterjährigen Wechsels der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein. Im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14.1.2016, Az. IV R 5/14) vertritt das BMF die Auffassung, dass der Gewerbesteuermessbetrag auf die Gesellschafter aufzuteilen ist, die zum Ende des Erhebungszeitraums noch an der Personengesellschaft beteiligt sind. Unterjährig ausgeschiedenen Gesellschaftern ist demnach kein anteiliger Gewerbesteuermessbetrag zuzurechnen.
Erzielt ein Einkommensteuerpflichtiger Einkünfte aus Gewerbebetrieb kann er durch die Steuerermäßigung nach § 35 EStG die auf diese Einkünfte zu entrichtende Gewerbesteuer in pauschalierter Weise von der Einkommensteuer abziehen. Zu den im Rahmen der Steuerermäßigung nach § 35 EStG auftretenden Fragen hat das BMF bereits mehrmals Stellung genommen - nun wiederum durch ein Anfang November 2016 veröffentlichtes Schreiben.